Ausführung Garten- und Landschaftsbau

Unsere Dienstleistungen für Sie

Hier erhalten Sie einen Überblick über die von unserem Unternehmen angebotenen Leistungen.

Dabei sind die nachfolgend aufgeführten Oberbegriffe für Leistungsbezeichnung nur stellvertretend für ein wesentlich breiteres Spektrum an individuellen Leistungen zu betrachten.  

Sprechen wir einfach miteinander: 06400-200420

Landschaftsbau

Hier können Sie sich anhand eines ausgeführten Projektes über den Ablauf und eine von vielen Gestaltungsmöglichkeiten, in diesem Fall des kompletten Aussenbereiches für ein neues Wohngebäude, informieren.

  • Pflasterarbeiten (Höfe, Einfahrten usw.)
  • Terassen
  • Mauern
  • Zäune

Gartenbau

Wie aus einem bisher ungenutzten Grundstücksteil eine ansprechende Gartenlandschaft mit automatischer Bewässerung geplant und durch uns umgesetzt wurde, ist anschaulich in einer Bilderfolge dargestellt.

  • Rollrasen
  • Rasen Aussaat
  • Bepflanzungen
  • Baumschnitt

Erdarbeiten

Anhand eines ausgeführten speziellen Projektes zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten und Leistungsfähigkeit, die uns bei der Lösung besonderer Anforderungen zur Verfügung stehen, sei es in Bezug auf Maschinenpark, unsere Erfahrung oder Planung.

  • Baggerarbeiten
  • Planierarbeiten
  • Erdverfüllung
  • Grundmauerwerk Isolation und Trockenlegung

Anlagenpflege

Unser Team übernimmt die Pflege, Bewässerung, den Rasenschnitt usw. der von uns erstellten Außenanlagen aber auch bestehender Anlagen, wenn dies für Sie selbst nicht möglich ist. Ebenso die Fällung und den Abtransport von Gehölz.

  • Rasenschnitt/Mäharbeiten
  • Heckenschnitt
  • Baumfällung
  • Gartenabfall
  • Geräte-Verleih zur Pflasterreinigung

Hierauf möchten wir besonders hinweisen:

Steuervorteile für Privatgärten

Die Bundesregierung hat mit dem „Konjunkturprogramm I“ und dem Familienleistungsgesetz zusätzliche Steuervorteile geschaffen, von denen Sie als Privatkunde profitieren können. Bereits seit dem 1.1.2003 besteht die Möglichkeit der steuerlichen Förderung „haushaltsnaher Dienstleistungen“ wie zum Beispiel der Gartenpflege. Mit dem Familienleistungsgesetz wurde der Förderbetrag auf maximal 4000,00 € erhöht.

Auf Arbeitskosten (Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten) für handwerkliche Tätigkeiten wie zum Beispiel Garten- und Wegebauarbeiten, die der Erhaltung, Modernisierung und Renovierung dienen, wird seit dem 1.1.2006 ein zusätzlicher Steuervorteil, der zum 1.1.2009 auf 20 % von maximal 6.000,00 € – also auf maximal 1.200,00 € verbessert wurde, gewährt.
Sie können in einem Auftrag sowohl haushaltsnahe Dienstleistungen als auch Handwerksleistungen abarbeiten lassen. Die Arbeitskosten sollten jedoch getrennt (haushaltsnahe Dienstleitung und handwerkliche Tätigkeit) ausgewiesen werden.

Wünschen Sie hierzu weiter Informationen, so senden Sie uns einfach eine Mail oder rufen Sie uns an: 06400 – 200420