Dabei sind die nachfolgend aufgeführten Oberbegriffe für Leistungsbezeichnung nur stellvertretend für ein wesentlich breiteres Spektrum an individuellen Leistungen zu betrachten.
Hier können Sie sich anhand eines ausgeführten Projektes über den Ablauf und eine von vielen Gestaltungsmöglichkeiten, in diesem Fall des kompletten Aussenbereiches für ein neues Wohngebäude, informieren.
Wie aus einem bisher ungenutzten Grundstücksteil eine ansprechende Gartenlandschaft mit automatischer Bewässerung geplant und durch uns umgesetzt wurde, ist anschaulich in einer Bilderfolge dargestellt.
Anhand eines ausgeführten speziellen Projektes zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten und Leistungsfähigkeit, die uns bei der Lösung besonderer Anforderungen zur Verfügung stehen, sei es in Bezug auf Maschinenpark, unsere Erfahrung oder Planung.
Unser Team übernimmt die Pflege, Bewässerung, den Rasenschnitt usw. der von uns erstellten Außenanlagen aber auch bestehender Anlagen, wenn dies für Sie selbst nicht möglich ist. Ebenso die Fällung und den Abtransport von Gehölz.
Die Bundesregierung hat mit dem „Konjunkturprogramm I“ und dem Familienleistungsgesetz zusätzliche Steuervorteile geschaffen, von denen Sie als Privatkunde profitieren können. Bereits seit dem 1.1.2003 besteht die Möglichkeit der steuerlichen Förderung „haushaltsnaher Dienstleistungen“ wie zum Beispiel der Gartenpflege. Mit dem Familienleistungsgesetz wurde der Förderbetrag auf maximal 4000,00 € erhöht.
Auf Arbeitskosten (Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten) für handwerkliche Tätigkeiten wie zum Beispiel Garten- und Wegebauarbeiten, die der Erhaltung, Modernisierung und Renovierung dienen, wird seit dem 1.1.2006 ein zusätzlicher Steuervorteil, der zum 1.1.2009 auf 20 % von maximal 6.000,00 € – also auf maximal 1.200,00 € verbessert wurde, gewährt.
Sie können in einem Auftrag sowohl haushaltsnahe Dienstleistungen als auch Handwerksleistungen abarbeiten lassen. Die Arbeitskosten sollten jedoch getrennt (haushaltsnahe Dienstleitung und handwerkliche Tätigkeit) ausgewiesen werden.