Die Kosten für Brennholz orientieren sich an dessen Brennwert und steigen in der Regel mit diesem.
Der Brennwert ist im wesentlichen abhängig von der Holzart und der Holzfeuchte zum Verbrennungszeitpunkt. Die Holzfeuchte steht auch nach der Trocknungsphase in einer permanenten Wechselwirkung mit der Umgebungsluft (Temperatur und Feuchte – siehe Tabelle 1) .
Aus den oben genannten Gründen ist für den wirtschaftlichen Kauf die eigene Brennholz-Lagersituation ein elementares Entscheidungsmerkmal (siehe Tabelle 2).
Lufttrockens Holz sollte daher etwa mit dem Feuchtegehalt eingekauft werden, der auch der eigenen Lagersituation entspricht.
Bei Lagerung im Freien kann auch der Kauf von feuchtem Holz im Frühjahr sinnvoll sein, wenn der Verbrauch erst zum Jahresende erfolgt.
Der Kauf von technisch getrocknetem Holz ist nur bei Lagerung in geheizten Räumen sinnvoll.
Die Luft nimmt Feuchte aus dem Scheitholz vor allem über das Hirnholz auf. Während der Feuchteaufnahme kühlt die Luft ab, wird schwerer als die umgebende Luft und sinkt nach unten. Wird Brennholz also direkt auf den Boden gesetzt, kann die Luft nicht ungehindert zirkulieren. Es gehen – je nach Stapelhöhe – etwa 5 bis 10 % des Heizwertes durch Verrottung oder zu hohe Feuchte insbesondere in den unteren Lagen verloren. Durch ausreichenden Bodenabstand kann Spritzwasser und Staunässe vermieden werden, da die feuchte, kühle Luft unterhalb des Stapels ungehindert abfliesen kann.
Bei der Produktion und im Handel werden zwei Bezeichnungen für den Trocknungsgrad des Holzes verwendet.
Wasseranteil [w]: Anteil des Wassers in Bezug auf das Gewicht des feuchten Holzes
Holzfeuchte [u]: Anteil des Wassers in Bezug auf das Gewicht der darrtrockenen (= wasserfreien) Holzmasse
Mit handelsüblichen elektrischen Widerstandsmessgeräten kann die Scheitholzfeuchte einfach und hinreichend genau bestimmt werden.
Dazu wird wie folgt vorgegangen:
Scheitholz darf für den Einsatz in genehmigungsfreien Feuerungen einen Wassergehalt [w] von 20 % nicht überschreiten. Dies entspricht einem Feuchtegehalt [u] von 25 %.
(Gemäß § 3 (3) der 1. BImSchV vom 22.3.2010)
In nebenstehendem Schaubild ist zu erkennen, dass diese Forderung bei Freilufttrocknung bereits nach ca. 9 bis 10 Monaten Trockenzeit erfüllt werden kann.